Preise

Reisestipendien

Gefördert werden kann die Teilnahme an Sitzungen, Symposien, Kongressen und Kursen der Anatomischen Gesellschaft. Es werden nur Kandidaten unterstützt, die aktiv mit einem Vortrag oder einer Posterpräsentation an der Tagung teilnehmen.

Bevorzugt werden Postdocs in ihren ersten Postdoc-Jahren oder MD/Ph.D.-Studenten in ihren letzten Studienjahren.
Um für ein Stipendium in Frage zu kommen, muss der verantwortliche Betreuer des Bewerbers zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens einem Jahr Mitglied der Anatomischen Gesellschaft sein.
Wenn es sich nicht um einen Studenten handelt, sollte der Bewerber Autor mindestens einer wissenschaftlichen Veröffentlichung in einer begutachteten Zeitschrift sein.

Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Reisekosten und den Anmeldegebühren für den Kongress, nicht jedoch zu den Mitgliedsbeiträgen und den Kosten für gesellschaftliche Veranstaltungen.

Die Preise können in der Regel einmal pro Jahr beantragt werden, wobei die Einreichungsfrist für die Jahrestagung am 1. Mai endet. Anträge können nur für Tagungen gestellt werden, die mindestens drei Monate nach Einreichung des Antrags stattfinden werden.

Der Bewerbung sind eine Zusammenfassung des wissenschaftlichen Beitrags, ein Lebenslauf, eine Publikationsliste und ein separates Empfehlungsschreiben des zuständigen Betreuers beizufügen.

Ein Kandidat kann mehr als einmal unterstützt werden, aber die kumulierten Beiträge der Anatomischen Gesellschaft sind begrenzt. Kandidaten, die sich zum ersten Mal bewerben, werden bevorzugt.

Eine Rückerstattung erfolgt erst, wenn der erfolgreiche Kandidat dem Sekretariat der Anatomischen Gesellschaft die Endabrechnung einschließlich der Quittungen und Eintrittskarten sowie eine Bestätigung des Veranstalters über die Teilnahme an der Tagung vorgelegt hat.

Abgelehnte Anträge werden zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt.

Die Entscheidung über die Gewährung von Reisestipendien wird vom Vorstand der Anatomischen Gesellschaft getroffen und richtet sich nach der wissenschaftlichen Qualität, der grundsätzlichen Notwendigkeit des Antragstellers und der finanziellen Situation der Gesellschaft.

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